Bäderausbildung

Eine Badeaufsicht ist eine qualifizierte Person, die für die Einhaltung der Badeordnung bei Beckenbädern, Oberflächengewässern und Kleinbadeteichen verantwortlich sowie für die Sicherstellung der Erste-Hilfe-Leistung zuständig ist.
Die Prüfung erfolgt mündlich durch eine Prüfungskommission und dauert ca. 15 Minuten.
Ein/Eine Saunawart/-wärterin mit Kundenbetreuung ist eine qualifizierte Person mit direktem Kundenkontakt, die für die Betriebsführung einer Wellnessanlage unter Berücksichtigung der technischen, hygienischen und sicherheitsrelevanten Aspekte zuständig ist.
Die Prüfung erfolgt mündlich durch eine Prüfungskommission und dauert ca. 15 Minuten.
Ein/Eine Badewart/-wärterin für Großanlagen ist eine qualifizierte Person, die für die Badeaufsicht und die Betriebsführung von Großanlagen unter Berücksichtigung der technischen, hygienischen und sicherheitsrelevanten Aspekte zuständig ist.
Die Prüfung erfolgt mündlich durch eine Prüfungskommission und dauert ca. 15 Minuten.
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